BAföG-Beratung

BAföG beantragen – Das solltet ihr wissen

Foto: Hardy Welsch/FernUniversität in Hagen

Ihr möchtet BAföG beantragen, euren Antrag verlängern oder wissen, welche Unterlagen ihr benötigt? Hier findet ihr die wichtigsten Informationen rund um die Antragstellung, die verschiedenen Formblätter und die Fristen.

Egal, ob ihr zum ersten Mal BAföG beantragt oder bereits gefördert werdet: Stellt euren Antrag lieber frühzeitig! So könnt ihr unnötige Verzögerungen vermeiden.

1. BAföG-Erstantrag – Was brauche ich?

Wenn ihr zum ersten Mal BAföG beantragt, solltet ihr euch möglichst früh darum kümmern. Am besten beginnt ihr schon einige Wochen vor dem Semesterstart mit der Antragstellung.

Wichtig: BAföG wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem euer Antrag beim zuständigen Amt eingeht, und nicht vor Ausbildungsbeginn. Fehlende Nachweise könnt ihr in der Regel nachreichen. Wartet also nicht, bis ihr alle Unterlagen beisammenhabt.

Diese Unterlagen benötigt ihr normalerweise:

  • Formblatt 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
    Hier macht ihr Angaben zu eurer Person, eurem Studium sowie eurem Einkommen und Vermögen.
  • Anlage zu Formblatt 01 – Schulischer und beruflicher Werdegang
    Hier gebt ihr eure bisherigen Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten an.
  • Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
    Die entsprechende Bescheinigung der FernUniversität in Hagen ersetzt in der Regel das Formblatt 02.
  • Formblatt 03 – Einkommenserklärung
    Dieses benötigen grundsätzlich eure Eltern und gegebenenfalls eure Ehepartnerinnen oder eingetragenen Lebenspartnerinnen. Bei elternunabhängiger Förderung gelten andere Regelungen.

Je nach persönlicher Situation kann das BAföG-Amt weitere Unterlagen anfordern, beispielsweise Einkommensnachweise, Vermögensnachweise oder Bescheinigungen über eure Kranken- und Pflegeversicherung.

Unser Tipp: Ihr könnt euren BAföG-Antrag ganz bequem online über BAföG Digital stellen.

2. BAföG-Folgeantrag – Rechtzeitig weiterfördern lassen

Ihr bekommt bereits BAföG und möchtet auch im nächsten Bewilligungszeitraum gefördert werden? Dann müsst ihr einen Folgeantrag stellen.

Dafür gibt es das vereinfachte Formblatt 09. Dieses könnt ihr in vielen Fällen verwenden, wenn ihr weiterhin beim gleichen BAföG-Amt gefördert werdet.

In der Regel benötigt ihr:

  • Formblatt 09 oder gegebenenfalls erneut Formblatt 01
  • Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
  • Formblatt 03 der Eltern oder Ehepartnerinnen bzw. eingetragenen Lebenspartnerinnen, soweit erforderlich
  • Gegebenenfalls weitere aktuelle Nachweise

Achtet auf die Frist!

Damit eure BAföG-Zahlungen möglichst ohne Unterbrechung weiterlaufen, solltet ihr den Folgeantrag rechtzeitig einreichen.

Nach § 50 Abs. 4 BAföG gilt: Wenn ihr euren Folgeantrag spätestens zwei Kalendermonate vor Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums im Wesentlichen vollständig stellt und die erforderlichen Nachweise vorliegen, muss das Amt unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorläufig nach dem bisherigen Bescheid weiterzahlen, falls über euren neuen Antrag noch nicht entschieden wurde.

Beispiel: Endet euer Bewilligungszeitraum am 30. September, sollte euer im Wesentlichen vollständiger Folgeantrag spätestens am 31. Juli beim BAföG-Amt eingehen.

Wir empfehlen euch, den Antrag möglichst noch früher zu stellen.

3. Leistungsnachweis ab dem 5. Fachsemester

Ab dem 5. Fachsemester müsst ihr grundsätzlich nachweisen, dass ihr die üblichen Studienleistungen erbracht habt.

Dafür wird normalerweise das Formblatt 05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG verwendet.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Nachweis über eure erreichten ECTS-Punkte ausreichen.

Welche Studienleistungen ihr nachweisen müsst, richtet sich nach eurem Studiengang. Erkundigt euch deshalb rechtzeitig bei der FernUniversität in Hagen beziehungsweise beim zuständigen Prüfungsamt.

Gut zu wissen: Wenn ihr aufgrund bestimmter Umstände, beispielsweise einer längeren Erkrankung, weniger Studienleistungen erbringen konntet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises möglich sein.

4. Wenn sich das Einkommen eurer Eltern verändert hat

Für die BAföG-Berechnung wird normalerweise das Einkommen eurer Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr berücksichtigt.

Wenn eure Eltern inzwischen deutlich weniger verdienen, etwa durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Renteneintritt, kann sich ein Aktualisierungsantrag (Formblatt 07) lohnen.

Damit könnt ihr beantragen, dass statt des früheren Einkommens das voraussichtliche Einkommen im aktuellen Bewilligungszeitraum berücksichtigt wird.

5. Wenn eure Eltern nicht mitwirken oder keinen Unterhalt zahlen

Was passiert, wenn eure Eltern die erforderlichen Einkommensunterlagen nicht einreichen oder euch den angerechneten Unterhalt nicht zahlen?

In solchen Fällen könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 08) stellen.

Das BAföG-Amt prüft dann, ob ihr trotz fehlender Mitwirkung oder Unterhaltszahlungen eurer Eltern Förderung erhalten könnt.

Lasst euch in einer solchen Situation möglichst frühzeitig beraten.

6. Studienstarthilfe: Einmalig 1.000 Euro zum Studienbeginn

Unter bestimmten Voraussetzungen könnt ihr zusätzlich die Studienstarthilfe in Höhe von einmalig 1.000 Euro erhalten.

Sie richtet sich an Studienanfänger*innen unter 25 Jahren, die sich erstmals an einer Hochschule einschreiben und vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen bezogen haben.

Die Studienstarthilfe muss gesondert beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Wichtig: Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des Monats gestellt werden, der auf den Monat des Studienbeginns folgt.

Weitere Informationen und die Antragstellung findet ihr unter BAföG Digital.

7. Wo kann ich BAföG beantragen?

Am einfachsten funktioniert die Antragstellung über das offizielle Onlineportal:

www.bafoeg-digital.de

Dort könnt ihr euren BAföG-Antrag online ausfüllen, notwendige Nachweise hochladen und fehlende Unterlagen nachreichen.

Das Portal hilft euch außerdem dabei, herauszufinden, welche Unterlagen für eure persönliche Situation benötigt werden.

Die wichtigsten Formblätter im Überblick

FormblattWofür wird es benötigt?
Formblatt 01Erstantrag auf Ausbildungsförderung
Formblatt 02Bescheinigung über den Besuch der Ausbildungsstätte, soweit keine entsprechende Studienbescheinigung vorliegt
Formblatt 03Einkommenserklärung der Eltern bzw. Ehe- oder Lebenspartner*innen
Formblatt 05Leistungsnachweis im Studium
Formblatt 06Förderung einer Ausbildung im Ausland
Formblatt 07Aktualisierung des Einkommens
Formblatt 08Antrag auf Vorausleistung
Formblatt 09Vereinfachter Folgeantrag

Die aktuellen Formblätter findet ihr im offiziellen BAföG-Portal.


Noch Fragen zum BAföG?

Ihr seid unsicher, welche Formblätter ihr benötigt, habt Probleme mit eurem Antrag oder versteht einen Bescheid des BAföG-Amtes nicht?

Dann wendet euch gerne an die BAföG-Beratung des AStA der FernUniversität in Hagen. Wir helfen euch dabei, eure Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu überlegen.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen.